1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der MTC Solutions GmbH (nachfolgend "Anbieter"), gelten ausschließlich für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Software-as-a-Service (nachfolgend "SaaS"), die ein Unternehmer (nachfolgend "Kunde“) mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter auf seiner Website dargestellten Leistungen abschließt. Vertragsgegenstand ist dabei die entgeltliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Bereitstellung von Software (nachfolgend "Software“) in digitaler Form über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
1.4 Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ab. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer ist.
1.5 In der Software können Verknüpfungen zu Diensten von Drittanbietern enthalten sein. Diese AGB gelten nicht für solche Dienste, die nicht vom Anbieter, sondern von einem Drittanbieter erbracht werden. Dies gilt auch, wenn die Dienste unentgeltlich erbracht werden und/oder wenn für deren Nutzung eine Registrierung beim Anbieter erforderlich ist. Für diese Dienste gelten ausschließlich die vom Drittanbieter verwendeten AGB bzw. die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Der Anbieter vermittelt insoweit lediglich den technischen Zugriff auf diese Dienste.
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit Software in digitaler Form über das Internet bereit. Hierzu ermöglicht er dem Kunden den Zugang zu der Software, die auf dem Server des Anbieters verbleibt. Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der Software werden in der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters näher beschrieben. Der Anbieter schuldet lediglich die Bereitstellung der Software mit den in der Leistungsbeschreibung näher definierten Funktionalitäten. Der Anbieter schuldet insbesondere nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem Server des Anbieters.
2.2 Die Software wird vom Anbieter in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Der Kunde erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Fassung. Der Kunde hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.
2.3 Der Anbieter stellt dem Kunden für die Nutzung der Software einen begrenzten Speicherplatz auf seinen Servern bereit. Der Umfang des Speicherplatzes wird in der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters näher beschrieben.
2.4 Die Leistungen des Anbieters werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Kunden vom Anbieter nicht gewährleistet werden. Der Anbieter bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen.
2.5 Der Anbieter trifft dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Datensicherung. Eine Verwahrungs- oder Obhutspflicht trifft den Anbieter jedoch nicht. Der Kunde ist für eine ausreichende Datensicherung selbst verantwortlich.
2.6 Der Anbieter stellt dem Kunden eine Bedienungsanleitung in elektronischer Form zur Verfügung.
2.7 Der Anbieter bietet zusätzliche Support-Leistungen an. Inhalt und Umfang der Support-Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters.
2.8 Die Software nutzt zur Erbringung ihrer Funktionalitäten Programmierschnittstellen (APIs) von Drittanbietern im Bereich der künstlichen Intelligenz (nachfolgend „KI-Dienste“). Der Kunde hinterlegt hierzu eigene API-Schlüssel (nachfolgend „API-Keys“) in seinem Nutzerkonto. Die Software verwendet diese API-Keys ausschließlich im Rahmen der vom Kunden innerhalb der Software ausgelösten Aktionen. Zu den unterstützten KI-Diensten gehören insbesondere:
Der Anbieter stellt klar, dass sämtliche API-Anfragen, die über den API-Key des Kunden erfolgen, ausschließlich im Kontext der bestimmungsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunden getätigt werden. Der Anbieter nutzt den API-Key des Kunden nicht für eigene Zwecke oder für Anfragen außerhalb der Software.
2.9 Die Nutzung eigener API-Keys durch den Kunden kann zu Kosten beim jeweiligen KI-Dienstanbieter führen. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach den Nutzungsbedingungen und Preismodellen des jeweiligen KI-Dienstanbieters. Der Anbieter hat auf diese Kosten keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Haftung. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich über die Kosten und Nutzungsbedingungen des jeweiligen KI-Dienstanbieters zu informieren und seine API-Nutzung entsprechend zu überwachen.
2.10 Die LLMs werden von Drittanbietern (nachfolgend „LLM-Anbieter“) in deren alleiniger Verantwortung betrieben. Über die Software können die LLMs in dem Umfang genutzt werden, in dem der jeweilige LLM-Anbieter die Dienste jeweils bereitstellt. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die technische Gestaltung sowie den Umfang der von den LLM-Anbietern bereitgestellten Dienste und übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Funktionsumfang. Die LLM-Anbieter können den Leistungsumfang ihrer Dienste jederzeit ändern oder einstellen. Für Leistungseinschränkungen, die durch Änderungen bei den LLM-Anbietern verursacht werden, haftet der Anbieter gegenüber dem Kunden nicht.
2.11 Führt eine Änderung des Funktionsumfangs eines oder mehrerer LLMs oder eine nicht nur vorübergehende eingeschränkte oder fehlende Verfügbarkeit eines oder mehrerer LLMs dazu, dass für den Kunden unter Berücksichtigung des Umfangs und der Dauer der Beeinträchtigung eine Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar ist, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. In diesem Fall schuldet der Kunde die wiederkehrende Vergütung nur anteilig für die Vertragslaufzeit bis zum Zeitpunkt der Kündigung. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn der Kunde selbst Vertragspartner des jeweiligen LLM-Anbieters ist und die Nutzungsmöglichkeit aufgrund einer von dem Kunden zu verantwortenden Maßnahme entfällt oder eingeschränkt wird.
2.12 Die Daten des Kunden werden auf Servern in der Europäischen Union gespeichert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit im Rahmen der Nutzung der Software Daten an LLM-Anbieter übermittelt werden, erfolgt dies unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Anbieter informiert den Kunden auf seiner Website darüber, welche LLM-Anbieter in welcher Region hosten und welche datenschutzrechtlichen Vereinbarungen mit diesen bestehen.
2.13 Die Software wird in verschiedenen Leistungspaketen mit jeweils definierten Nutzungslimits (z. B. Anzahl der Nutzerplätze, Speicherplatz, Funktionsumfang) angeboten. Die jeweils geltenden Limits ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, die für sein gewähltes Paket geltenden Limits einzuhalten. Bei Überschreitung der Limits ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software einzuschränken oder den Kunden zur Buchung eines höherwertigen Pakets aufzufordern.
3.1 Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar.
3.2 Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
3.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Anbieters stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
4.1 Die auf der Website des Anbieters beschriebenen Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Anbieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
4.2 Der Kunde kann das Angebot über das auf der Website des Anbieters bereitgestellte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde nach Eingabe seiner persönlichen Daten durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Leistungen ab.
4.3 Der Anbieter kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Anbieter das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
4.4 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com
4.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Anbieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Anbieter gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Anbieter erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto für die Website des Anbieters eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Anbieters archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
4.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Anbieters kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
4.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
4.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Bereitstellung der Software erforderlich sind. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters nichts anderes ergibt, räumt der Anbieter dem Kunden an der Software das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht ein, die Software zu geschäftlichen Zwecken im Rahmen dieser AGB zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Software ist nicht gestattet.
6.1 Der Kunde räumt dem Anbieter das nicht ausschließliche Recht ein, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte (einschließlich der unter Nutzung der Software erstellten Inhalte), insbesondere Kommunikationsinhalte, Prompts, Texte, Dateien und Dokumente (zusammen „Kundeninhalte“), während der Vertragslaufzeit in dem für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Umfang zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu bearbeiten und an die vom Kunden ausgewählten KI-Dienstanbieter zu übermitteln. Der Kunde sichert zu, über diese Rechte zugunsten des Anbieters zum Zwecke der Vertragserfüllung verfügen zu können.
6.2 Weitere Rechte an den Kundeninhalten erwirbt der Anbieter nicht. Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten und/oder von ihm erstellten Kundeninhalten. Für die Nutzung dieser Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
6.3 Der Kunde darf nur solche Kundeninhalte auf der Software speichern oder über die Software übermitteln, (i) zu deren Nutzung er in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt ist, (ii) die keine Rechte Dritter (insbesondere Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte sowie Persönlichkeitsrechte) verletzen und (iii) die keinen rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornografischen Inhalt haben.
7.1 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entspricht.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten nach dem Stand der Technik vor dem Zugriff Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde stellt sicher, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Unbefugte Zugriffe Dritter sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
7.3 Der Kunde darf auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten ablegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen bzw. Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
7.4 Die vom Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
7.5 Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
7.6 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.
7.7 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten nicht gefährden.
7.8 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Anbieters abgelegter Daten, so kann der Anbieter diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Anbieter auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Anbieter wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
7.9 Für die Nutzung einzelner LLMs können zusätzliche Anforderungen des jeweiligen LLM-Anbieters gelten, insbesondere Nutzungsrichtlinien (Acceptable Use Policies) und Verhaltenskodizes (Codes of Conduct). Die jeweils geltenden Bedingungen der LLM-Anbieter sind auf der Website des Anbieters einsehbar. Für die Einhaltung dieser Bedingungen ist der Kunde verantwortlich. Der Anbieter weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Bedingungen eines LLM-Anbieters zu einem Ausschluss von oder einer Beschränkung der Nutzung der betroffenen LLMs führen können. Der Anbieter haftet nicht für Beschränkungen seiner Leistungen, die aus einem Verstoß des Kunden gegen die Bedingungen eines LLM-Anbieters resultieren.
7.10 Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software oder die über die Software bereitgestellten KI-Dienste für Systeme zu nutzen, die gemäß Art. 5 oder Art. 6 der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“) als verbotene KI-Praktiken oder als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die Anforderungen der KI-Verordnung vollständig erfüllt. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer Nutzung der Software unter Verstoß gegen die KI-Verordnung resultieren.
8.1 Der Anbieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Kunden eingestellten Inhalte proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit oder Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter oder diesen AGB zu überprüfen. Der Anbieter behält sich gleichwohl vor, im Einzelfall auf eigene Veranlassung Inhalte des Kunden auf deren Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und im Falle von festgestellten Verstößen Maßnahmen gemäß nachfolgender Bestimmungen zu ergreifen.
8.2 Kunden und betroffene Dritte können dem Anbieter mutmaßlich rechtswidrige Inhalte unter Nutzung der Kontaktinformationen im Impressum des Anbieters (z. B. per E-Mail) melden. Dem Anbieter steht es frei, den Inhalt einer Meldung an den Kunden, der den gemeldeten Inhalt eingestellt hat, weiterzuleiten. Die Identität der meldenden Person wird gegenüber dem Kunden nur dann offengelegt, wenn dies unbedingt notwendig ist.
8.3 Im Falle von Meldungen und im Rahmen von gegebenenfalls auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführten Überprüfungen erfolgt grundsätzlich eine menschliche Inhaltskontrolle. Im Einzelfall können automatisierte technische Prüfungsverfahren ergänzend hinzugezogen werden.
8.4 Wird auf eine Meldung hin oder im Rahmen einer Prüfung auf Eigeninitiative des Anbieters die Rechtswidrigkeit eines vom Kunden veröffentlichten Inhalts festgestellt, ist der Anbieter berechtigt, auch ohne vorherige Ankündigung oder Kontaktaufnahme nach billigem Ermessen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
8.5 Bei der Wahl der zu treffenden Maßnahmen wird der Anbieter die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und die Interessen des betroffenen Kunden mit den eigenen Interessen an der ungehinderten, störungsfreien und integren Fortführung seiner Geschäftstätigkeit abwägen. Kriterien, die bei der Verhängung einer Maßnahme berücksichtigt werden, sind:
8.6 Sofern Kunden häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, setzt der Anbieter die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden dieser Kunden nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aus.
8.7 Der Anbieter kann den Zugang des Kunden zur Software insgesamt oder zu einzelnen Teilbereichen nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn der Anbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Im Falle der Sperrung wird der Kunde hierrüber per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde trotz Hinweis wiederholt gegen diese AGB verstößt, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugang dauerhaft zu sperren und das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
9.1 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters nichts anderes ergibt, verstehen sich die angegebenen Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.2 Die Zahlungsmöglichkeiten und die Zahlungsmodalitäten werden dem Kunden auf der Website des Anbieters mitgeteilt.
9.3 Die Vergütung wird vom Anbieter für den vereinbarten Leistungszeitraum im Voraus abgerechnet. Die Zahlung erfolgt über die des Zahlungsdienstes „Stripe“ angebotenen Zahlungsarten. Bei Auswahl der Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend "Stripe"). Die einzelnen über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden auf der Website des Anbieters mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Die Einschaltung von Stripe betrifft ausschließlich die technische Zahlungsabwicklung. Die vertraglichen Informationspflichten gegenüber dem Kunden – insbesondere hinsichtlich Preisen, Leistungsumfang, Vertragsbedingungen und Abrechnungsdetails – verbleiben vollständig beim Anbieter. Weitere Informationen zu Stripe sind im Internet unter https://stripe.com
9.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für die angebotenen Leistungen unter den folgenden Voraussetzungen anzupassen:
Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Die Preisänderung tritt frühestens zum Beginn des nächsten Abrechnungszyklus in Kraft. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zum Ende des laufenden Abrechnungszyklus zu kündigen, sofern er mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist. Die Kündigung muss vor Beginn des neuen Abrechnungszyklus, für den die Preisanpassung erstmals gilt, beim Anbieter eingehen.
9.5 Die Software wird auf Basis von Nutzerplätzen (nachfolgend „Seats“) lizenziert. Für die Änderung der Anzahl der Seats gelten folgende Regelungen:
9.6 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software bis zur vollständigen Zahlung zu sperren, ohne dass hierdurch die Zahlungspflicht des Kunden entfällt.
10.1 Der Vertrag wird unbefristet, mindestens jedoch für die aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters ersichtliche Mindestlaufzeit geschlossen. Der Vertrag kann während der Mindestlaufzeit jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit und nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
10.3 Kündigungen können schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder in elektronischer Form über die vom Anbieter auf seiner Website vorgehaltene Kündigungsvorrichtung (Kündigungsbutton) erfolgen.
10.4 Mit der Vertragsbeendigung verliert der Kunde den Zugriff auf sein Nutzerkonto. Ferner erlischt mit der Vertragsbeendigung auch die Pflicht des Anbieters zur Speicherung von eingestellten Daten des Kunden.
Wünscht der Kunde den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in seinen eigenen Räumlichkeiten, so gelten hierfür die Regelungen im Annex zum Anbieterwechsel, welche diesen AGB als Anhang beigefügt sind.
Es gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen.
12.1 Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
12.2 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
12.3 Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
12.4 Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
12.5 Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von den LLMs generierten Ausgaben (nachfolgend „Outputs“) und übernimmt hierfür keine Gewährleistung. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass sich der Kunde nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der Outputs verlassen sollte, ohne diese eigenständig überprüft zu haben. Auch Outputs, die aufgrund ihrer Detailtiefe oder Spezifität korrekt erscheinen, können wesentliche Ungenauigkeiten enthalten. Ebenso enthalten Outputs möglicherweise nicht die aktuellsten oder vollständigen Informationen. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der LLMs; eine bestimmte Verfügbarkeit der LLMs wird vom Anbieter nicht zugesichert.
13.1 Der Anbieter haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
13.2 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
13.3 Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Höhe der Haftung ist in diesen Fällen auf die jährliche Nettovergütung begrenzt, die der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an den Anbieter gezahlt hat.
13.4 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
13.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
13.6 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Anbieter beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, außer in den Fällen der Ziffer 13.2.
13.7 Im Falle von Schäden, die dem Kunden durch ein Verhalten eines LLM-Anbieters entstehen, beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf die Abtretung der Ansprüche des Anbieters gegen den jeweiligen LLM-Anbieter an den Kunden, soweit die Vertrags- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen LLM-Anbieters eine solche Abtretung zulassen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde selbst Vertragspartner des jeweiligen LLM-Anbieters ist; in diesem Fall ist jegliche Haftung des Anbieters für solche Schäden ausgeschlossen.
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Kunden oder sonstige Dritte dem Anbieter gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund vom Kunden eingestellter Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung geltend machen. Der Kunde übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
15.1 Beide Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, von denen sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind.
15.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die empfangende Partei nachweist, dass die vertrauliche Information (i) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt war oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt wurde, (ii) der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung durch die andere Partei bekannt war, (iii) der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurde, oder (iv) die empfangende Partei gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung verpflichtet ist.
15.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung überdauert das Ende des Vertragsverhältnisses um zwei Jahre.
16.1 Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern der Kunde der Änderung zustimmt.
16.2 Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB auch ohne Zustimmung des Kunden zu ändern,
16.3 Über wesentliche Änderungen dieser AGB wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig und in geeigneter Form informieren. Wesentlich sind solche Änderungen, die das Vertragsverhältnis erheblich zum Nachteil des Kunden verschieben würden oder dem Abschluss eines völlig neuen Vertrags gleichkämen. Hierzu zählen etwa Regelungen über Art und Umfang des Dienstes oder über Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten.
16.4 Änderungen gemäß Ziffer 16.2 werden dem Kunden vorab per E-Mail mitgeteilt. Soweit der Kunde deren Geltung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen mit Wirkung für die Zukunft als angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Der Anbieter wird in der Änderungsmitteilung auf die Wirkung des Schweigens und das Kündigungsrecht hinweisen. Von der Änderungsbefugnis ausgenommen ist jede Änderung des Vertragsgegenstands und der Hauptleistungspflichten, die zu einer Änderung des Vertragsgefüges insgesamt führen würde.
16.5 Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
17.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
19.1 Soweit der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, ist der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die Parteien schließen in diesem Fall eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) ab, die den Anforderungen des Art. 28 DS-GVO entspricht. Der Abschluss der AVV erfolgt spätestens mit Beginn der Datenverarbeitung.
19.2 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung und gemäß den Weisungen des Kunden. Der Anbieter nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht zum Training von KI-Modellen.
19.3 Nähere Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters auf seiner Website.
20.1 Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umständen beruht, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters liegen (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen, Terrorakte, Streiks, Lockdown, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern sowie sonstige technische Störungen, auch wenn diese bei Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern auftreten.
20.2 Für die Dauer und im Umfang der höheren Gewalt ruhen die betroffenen Leistungspflichten des Anbieters. Der Anbieter wird den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Störung unverzüglich informieren. Dauert der Zustand der höheren Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
22.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
22.2 Nur die deutsche Fassung dieses Vertrages ist bindend. Die englische Übersetzung dient ausschließlich zu Informationszwecken.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass der Kunde zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in seinen eigenen Räumlichkeiten wechseln möchte.
2.1 „Datenverarbeitungsdienst“ im Sinne dieser AGB ist eine digitale Dienstleistung, die dem Kunden bereitgestellt wird und einen flächendeckenden und auf Abruf verfügbaren Netzzugang zu einem gemeinsam genutzten Pool konfigurierbarer, skalierbarer und elastischer Rechenressourcen zentralisierter, verteilter oder hochgradig verteilter Art ermöglicht, die mit minimalem Verwaltungsaufwand oder minimaler Interaktion des Anbieters rasch bereitgestellt und freigegeben werden können.
2.2 „Digitale Vermögenswerte“ im Sinne dieser AGB sind Elemente in digitaler Form – einschließlich Anwendungen –, für die der Kunde ein Nutzungsrecht hat, unabhängig von der vertraglichen Beziehung mit dem Datenverarbeitungsdienst, den er wechseln möchte.
2.3 „IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten“ im Sinne dieser AGB sind IKT-Infrastruktur und Rechenressourcen, die im Eigentum des Kunden stehen oder vom Kunden gemietet oder geleast werden und die sich im Rechenzentrum des Kunden befinden und von ihm oder einem Dritten betrieben wird bzw. werden.
2.4 „Wechsel“ im Sinne dieser AGB ist ein Prozess, an dem der Anbieter, der Kunde und gegebenenfalls ein übernehmender Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten beteiligt sind und bei dem der Kunde von der Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes des Anbieters zur Nutzung eines anderen Datenverarbeitungsdienstes der gleichen Dienstart oder eines anderen Dienstes, der von einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angeboten wird oder der einem einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten angeboten wird, auch durch Extraktion, Umwandlung und Hochladen der Daten, wechselt.
2.5 „Exportierbare Daten“ im Sinne dieser AGB sind Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes durch den Kunden oder gemeinsam generiert werden, mit Ausnahme der Vermögenswerte oder Daten des Anbieters oder Dritter, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder ein Geschäftsgeheimnis darstellen.
3.1 Vor der Bestellung der Datenverarbeitungsdienste stellt der Anbieter dem Kunden klare Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:
3.2 Das Online-Register des Anbieters mit Datenstrukturen und -formaten, relevanten Standards und offenen Interoperabilitätsspezifikationen für Daten ist auf der Website des Anbieters verfügbar.
4.1 Die Parteien vereinbaren einen Wechsel- und Ausstiegsplan (nachfolgend "Plan"), der insbesondere Folgendes enthält:
4.2 Auf Wunsch des Kunden muss der Anbieter dem vom Kunden benannten Personal (oder anderen vom Kunden autorisierten Dritten) Informationen zur Erläuterung der relevanten Verfahren zur Verfügung stellen.
4.3 Auf Wunsch des Kunden verpflichtet sich der Anbieter, entweder einen Test zu organisieren oder den Kunden bei seinen Tests zu unterstützen, um zu überprüfen, ob der Plan in der Praxis für exportierbare Daten und digitale Assets funktioniert. Wenn während des Tests Probleme auftreten, werden die Parteien die Ursachen in gutem Glauben analysieren und auf Lösungen hinwirken.
4.4 Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich, den Plan bei Bedarf zu aktualisieren und zumindest auf Wunsch des Kunden zu prüfen, ob Änderungen erforderlich sind.
5.1 Der Kunde muss dem Anbieter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten eine Wechselmitteilung zukommen lassen, aus der hervorgeht, dass er den Wechsel einleitet. Wenn der Kunde nur bestimmte Dienste, Daten oder digitale Vermögenswerte übertragen möchte, muss er dies in der Mitteilung angeben.
5.2 In der Wechselmitteilung hat der Kunde mitzuteilen, ob er beabsichtigt:
5.3 Der Anbieter wird dem Kunden den Erhalt der Wechselmitteilung spätestens innerhalb von 3 Werktagen auf dem gleichen Kommunikationsweg bestätigen, den der Kunde verwendet hat.
6.1 Die Übergangsfrist beträgt 30 Kalendertage und beginnt mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechselprozesses.
6.2 Wenn der Anbieter die vereinbarte Übergangsfrist aus technischen Gründen nicht einhalten kann, verpflichtet er sich:
Der Kunde hat den Erhalt dieser Verlängerungsmitteilung innerhalb von 3 Werktagen schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
6.3 Der Kunde kann die Übergangsfrist einmalig um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke als angemessener erachtet, jedoch nicht länger als 3 Monate. Bei komplexen Migrationen können die Parteien einvernehmlich eine längere Frist vereinbaren, höchstens jedoch 12 Monate. Der Kunde muss den Anbieter bis zum Ende der ursprünglichen Übergangsfrist schriftlich oder in Textform über seine Absicht informieren und die alternative Übergangsfrist angeben. Der Anbieter wird den Erhalt einer solchen Verlängerungsmitteilung innerhalb von 3 Werktagen schriftlich oder in Textform bestätigen.
Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden und vom Kunden beauftragte Dritte ab Beginn und während der gesamten Dauer des Wechselprozesses in angemessener Weise zu unterstützen, damit der Kunde innerhalb der vereinbarten Übergangsfrist wechseln kann. Zu diesem Zweck muss der Anbieter insbesondere:
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen effektiven Wechsel zu erreichen. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Import und die Implementierung von Daten und digitalen Vermögensgütern in seine eigenen Systeme oder in die Systeme des Zielanbieters.
8.2 Der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte, einschließlich des Zielanbieters, verpflichten sich, die geistigen Eigentumsrechte und Geschäftsgeheimnisse an den vom Anbieter im Wechselprozess bereitgestellten Materialien zu achten. Der Kunde verpflichtet sich ferner, Dritten oder dem Zielanbieter nur insoweit Zugang zu diesen Materialien zu gewähren und gegebenenfalls Unterlizenzen für deren Nutzung zu erteilen, als dies für die Durchführung des Wechselprozesses bis zum Ende der vereinbarten Übergangsfrist, einschließlich der alternativen Übergangsfrist, erforderlich ist, und dabei die Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie die vom Anbieter gewährten Rechte am geistigen Eigentum zu achten.
9.1 Der Kunde kann seine Daten während der vereinbarten Frist für den Datenabruf abrufen oder löschen. Die Frist für den Datenabruf beträgt 30 Kalendertage und beginnt nach dem Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist. Die Parteien können eine längere Frist vereinbaren, wenn dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen geboten ist.
9.2 Nach Ablauf der vereinbarten Frist für den Abruf und bei erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses verpflichtet sich der Anbieter, alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu löschen, die vom Kunden generiert wurden oder die in direktem Zusammenhang mit dem Kunden stehen, und dem Kunden zu bestätigen, dass er dies getan hat. Dies gilt nicht für exportierbare Daten, die der Anbieter nach zwingendem EU-Recht oder dem Recht der EU-Mitgliedstaaten aufbewahren muss, sofern der Anbieter dem Kunden mitteilt, welche exportierbaren Daten er wie lange und aus welchen Gründen aufbewahrt.
10.1 Der Anbieter erbringt die im Rahmen des Wechselprozesses anfallenden Leistungen gegen Vergütung auf Aufwandsbasis. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Anbieters. Die aktuellen Stundensätze werden dem Kunden auf Anfrage und vor Beginn des Wechselprozesses mitgeteilt.
10.2 Vor Beginn des Wechselprozesses erstellt der Anbieter auf Grundlage des vereinbarten Wechsel- und Ausstiegsplans eine Aufwandsschätzung und teilt diese dem Kunden in Textform mit. Der Kunde ist an die Aufwandsschätzung nicht gebunden; sie dient ausschließlich der Orientierung. Zeichnet sich während des Wechselprozesses ab, dass der tatsächliche Aufwand die Schätzung um mehr als 20 Prozent übersteigt, wird der Anbieter den Kunden hierrüber unverzüglich informieren.
10.3 Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich auf Basis eines Leistungsnachweises, der die erbrachten Tätigkeiten und den jeweiligen Zeitaufwand dokumentiert. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
10.4 Ausstiegsentgelte werden nicht erhoben. Die Vergütung gemäß den vorstehenden Ziffern deckt sämtliche im Zusammenhang mit dem Wechselprozess anfallenden Kosten ab.
11.1 Sobald der Kunde dem Anbieter mitteilt, dass der Wechselprozess erfolgreich abgeschlossen ist, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich über die Beendigung des Vertrages informieren. Teilt der Kunde dem Anbieter den erfolgreichen Wechsel oder das Fehlen eines solchen nicht mit, obwohl der Anbieter berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der Wechsel durch den Kunden erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der Anbieter vom Kunden eine Bestätigung darüber fordern, dass der Wechsel erfolgreich abgeschlossen wurde. Bestätigt der Kunde den erfolgreichen Wechsel nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dieser Aufforderung, wird davon ausgegangen, dass der Wechsel nicht erfolgreich war, und der Vertrag wird nicht gekündigt, sondern zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt.
11.2 Wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen möchte, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden am Ende der vereinbarten Kündigungsfrist über die Beendigung des Vertrags zu informieren.
12.1 Der Vertrag gilt als zwischen den Parteien beendet, wenn eines der folgenden Ereignisse vollständig eingetreten ist:
12.2 Wenn der Vertrag oder die AGB des Anbieters Klauseln über die Beendigung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder damit zusammenhängender Fälle enthält/enthalten, wie z.B. die folgenden:
werden die Vereinbarung zusammen mit den vereinbarten Dienstleistungen und Funktionen nicht beendet oder laufen aus, bevor eines der Ereignisse gemäß vorstehender Ziffer eindeutig eingetreten ist. Dies hat keine Auswirkungen auf andere Rechte oder Rechtsmittel, die einer Partei gegen die andere Partei zustehen.
Der Kunde kann mit dem Anbieter Erfolgskriterien für den Wechsel sowie Meilensteine für den Wechsel vereinbaren und den Stand ihrer Erreichung während des Wechselprozesses melden. In jedem Fall muss der Kunde den Anbieter über den erfolgreichen Wechsel informieren.
12.3 Wenn der Wechselprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, müssen die Parteien nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um den Wechselprozess zu verbessern und einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen, eine rechtzeitige Datenübertragung zu ermöglichen und die Kontinuität der Dienste aufrechtzuerhalten. Dabei hat der Anbieter den Kunden auf dessen Wunsch bei der Ermittlung der Gründe für den erfolglosen Wechsel zu unterstützen und ihm mitzuteilen, wie die festgestellten Hindernisse beseitigt oder umgangen werden können.
12.4 Der Wechselprozess gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn:
12.5 Wenn der Kunde am Ende der Übergangsfrist beschließt, nicht alle seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte am Ende der vereinbarten Datenabruffrist zu löschen und sicherstellen möchte, dass sie für eine bestimmte zusätzliche Zeit mit eingeschränkter Funktionalität zur Verfügung stehen, oder wenn der Kunde und der Anbieter vereinbart haben, den Vertrag ohne die Erbringung bestimmter Dienste aufrechtzuerhalten, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich anordnet, kann dies erst erfolgen, nachdem:
Wenn die alternative Datenabruffrist und andere Bedingungen für den Dienst während dieser Zeit vom Anbieter vorgeschlagen werden, darf der Vertrag nicht beendet werden oder auslaufen, bevor der Kunde nach eigenem Ermessen die Löschung akzeptiert und eindeutig bestätigt hat, dass der Vertrag beendet ist.
12.6 Das Recht der Vertragsparteien, die Vertragsbeziehung bei einem unbefristeten Vertrag durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, bleibt unberührt, sofern der Kündigungsgrund weder in einem Anbieterwechsel noch – aufseiten des Kunden – in einer Absicht zur Löschung von Daten liegt.
12.7 Wenn der Vertrag ausdrücklich für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde und das Ablaufdatum erreicht wird, bevor der Wechselprozess abgeschlossen ist, und der Kunde nicht die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte beantragt hat,

